AGB

K5-Aviation GmbH (nachstehend K5 genannt)
Katharinazell 5
85408 Gammelsdorf
Germany
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der K5, in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung, werden Bestandteil jeden Vertrages mit K5. Abweichende oder entgegenstehende Vereinbarungen erkennt K5 nicht an, es sei denn, K5 hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1. Abschluss des Vertrages

Die Buchungsanfrage kann von dem Kunden durch Fax, E-Mail, Telefon oder ähnliche Medien vorgenommen werden. Buchungen erfolgen durch K5 oder durch einen von K5 eingesetzten Vermittler (Charterbroker). Die vom Kunden vorgenommene Buchungsanfrage wird von K5 eingehend geprüft. Anschließend übersendet K5 an den Kunden ein Angebot per Fax oder E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot schnellstmöglich auf seine Richtigkeit zu überprüfen und K5 unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme späterer Änderungswünsche. Der Vertrag zwischen K5 und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchungsanfrage durch den Kunden zustande.
Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch K5 an den Kunden bleibt die angebotene Beförderungsleistung freibleibend der Verfügbarkeit des Flugzeuges und der Crew, danach vorbehaltlich der technischen Durchführbarkeit, der Erteilung aller Verkehrsrechte, Slots sowie sonstiger behördlicher Genehmigungen.

2. Leistungen

Durch die Annahme des Auftrages seitens K5 erhält der Kunde einen Beförderungsanspruch sowohl für sich als auch für von ihm zu benennende Dritte. Der Beförderungsvertrag bezieht sich auch auf das Gepäck von mitreisenden Passagieren, soweit nichts anderes geregelt ist.

Der Beförderungsanspruch umfasst den beauftragten Flugtransport mit dem gebuchten Flugzeug mit Besatzung, von dem vereinbarten Abflugort zu dem vereinbarten Bestimmungsort zu der vereinbarten Zeit. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3. Vertragserfüllung

K5 ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Löst K5 den Chartervertrag wegen Ausfalls des Flugzeug aus technischen oder operationellen Gründen oder infolge höherer Gewalt nach Beginn des Fluges auf, so schuldet der Kunde einen im Verhältnis der gesamten Flugstunden zur Zahl der zurückgelegten Flugstunden reduzierten Teil des vereinbarten Charterpreises.

4. Beförderung gefährlicher Güter und sonstiger Gegenstände

Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen an Bord des Flugzeugs zu gefährden. Jeder Fluggast ist verpflichtet, sich vor Antritt des Fluges über die Liste der im Handgepäck oder im aufgegebenen Reisegepäck verbotenen Gegenstände zu informieren. Führt der Fluggast an seiner Person oder in seinem Gepäck Gefahrgüter gem. § 27 Abs. 4 LuftVG, insbesondere Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit sich, so hat er dies vor Reiseantritt dem Flugzeugkommandanten anzuzeigen. Der Flugzeugkommandant entscheidet über die Art der Beförderung und ist berechtigt, eine Beförderung abzulehnen, wenn dadurch eine Gefährdung von Personen oder des Flugzeugs zu befürchten ist. Sämtliche Gegenstände, sperriges Gepäck usw. werden als Handgepäck nur zugelassen, wenn wesentliche Beschädigungen, Verschmutzungen oder Gefährdungen von Personen und Fluggerät ausgeschlossen sind.
Diese Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:

Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck: Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen Radioaktive Stoffe und Gegenstände ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien Stark magnetische Materialien Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke) Elektroschockwaffen, z.B. Elektro-Schocker (Taser)

5. Entscheidungsbefugnisse der Flugzeugkommandanten

Der Kommandant des Flugzeugs ist berechtigt, jederzeit alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Insoweit hat er volle Entscheidungsbefugnis über die Abänderung der angebotenen Nutzlast und Sitzkapazität, über die Passagiere und Güter sowie über die Verladung, Verteilung und Entladung von Fracht und Gepäck. Gleichermaßen trifft der Kommandant alle notwendigen Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehnen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung vorgenommen wird. Der Kommandant ist berechtigt, nicht angemeldeten Personen den Flug zu verwehren sowie die Durchführung eines Fluges von Beginn an zu untersagen bzw. einen Flug unverzüglich umzuleiten, sofern das Verhalten von Passagieren dies unter Sicherheitsaspekten und im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte mitreisender Personen gebietet. In den genannten Fällen bleibt der Anspruch von K5 auf Zahlung des Charterpreises bestehen, und der Kunde ist verpflichtet, evtl. durch die getroffenen Maßnahmen anfallende Mehrkosten zu bezahlen.

6. Erforderliche Dokumente

Der Kunde hat der K5 nicht später als 24 Stunden oder nicht später als einem, von der K5 angegebenen Termin vor Abflug eine Passagierliste zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (inklusive einer Kopie oder eines Scans des Reisepasses) zu übermitteln. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Unterlagen verantwortlich. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass die Passagiere mit allen für die Ein- und Ausreise erforderlichen Reisedokumenten wie Pässen, Visa, Impfzeugnisse etc. versehen sind. Sonst fallen die in Artikel 9 angeführten Stornierungsgebühren an. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit seiner Auskünfte und Unterlagen oder aus verspätet oder nicht ordnungsgemäß ausgestellten Unterlagen ergeben. Der Kunde haftet ebenfalls für die Einhaltung der gültigen Devisen- und Gesundheitsvorschriften.

7. Zahlung

Die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Zahlungsvereinbarungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Grundsätzlich gilt für alle Flugaufträge Vorkasse. K5 ist insofern berechtigt, die Buchung zu Lasten des Kunden kostenpflichtig zu stornieren und die Beförderung zu verweigern, sollte die Zahlung nicht 5 Stunden vor Abflug in voller Höhe auf dem Konto der K5 gutgeschrieben sein.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist K5 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt K5 vorbehalten. Eine Aufrechnung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen.

Gültige Währungen sind Euro und US-Dollar. Die für den jeweiligen Vertrag zugrunde liegende Währung wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Der Charterpreis ist grundsätzlich per überweisung zu zahlen. über Ausnahmen entscheidet K5.

8. Verspätungen

Eine Haftung für Verspätungen oder sonstige Störungen des Flugbetriebes wird nur bei eigenem Verschulden von K5 übernommen, wobei die Vorschriften des Montrealer übereinkommens und des Warschauer Abkommens, soweit anwendbar, unberührt bleiben.
Wenn die Zeit, während der das Flugzeug dem Kunden vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, überschritten wird, weil Passagiere, Gepäck oder Frachtsendungen nicht rechtzeitig bereitstehen, weil Reisedokumente oder sonstige für die Beförderung erforderlichen Unterlagen fehlen oder dies aufgrund sonstiger Handlungen bzw. Unterlassungen des Kunden, seiner Angestellten, Beauftragten oder Passagiere verursacht wird, schuldet der Kunde K5 Liegegelder gem. der Gebührenordnung des jeweiligen Flughafens sowie Aufwandsersatz für zusätzliche Boden- und Flugzeiten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, K5 auch alle weitergehenden nachgewiesenen Kosten, die durch die Nichtdurchführung oder Verspätung entstehen, zu ersetzen.

9. Rücktritt / Umbuchung

K5 kann den Chartervertrag mit sofortiger Wirkung unter Wahrung ihrer Ansprüche beenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie beispielsweise wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde oder dieser sonst in finanzielle Schwierigkeiten gerät, der Kunde verlangte Sicherheiten nicht erbringt, höhere Gewalt die Durchführung des Fluges verhindert oder das Auswärtige Amt für den vereinbarten Bestimmungsort aktuelle Reisewarnungen und Sicherheitshinweise ausgegeben hat, die eine Gefährdung des Flugzeuges oder von Personen befürchten lassen. Dies umfasst auch eine Beendigung zur Vorbeugung der Gefahr einer Verbreitung von ansteckenden Krankheiten (z.B. COVID-19). In diesen Fällen ist K5 nicht verpflichtet, den Flug durchzuführen oder einen späteren Flug anzubieten.
Nach Annahme des Angebotes durch die Unterschrift des Kunden, kann der Kunde von dem Vertrag nur unter den folgenden Bedingungen zurücktreten. Der Rücktritt durch den Kunden bedarf der Schriftform und kann per Fax oder E-Mail erfolgen. Es gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
ab Bestätigung durch den Kunden: 10 % des Flugpreises
ab 21 Tagen bis 5 Tage vor dem 1. Abflug: 20% des Flugpreises
ab 5 Tagen bis 72 Stunden vor dem 1. Abflug: 30% des Flugpreises
ab 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem 1. Abflug: 40% des Flugpreises
innerhalb 24 Stunden vor dem 1. Abflug: 50% des Flugpreises.
nach dem 1. Abflug/Positionierung: 100 % des Flugpreises.

Die vorgenannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittserklärung bei K5.
Die Stornierungsgebühren stellen einen pauschalierten Schadensersatz dar, weitergehende Ansprüche von K5 bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Im Fall der Stornierung eines von K5 fremd vermittelten Charterfluges werden die Stornierungskosten des fremden Charterunternehmens vollständig in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche von K5 bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Umbuchungen sind bis 24 Stunden vor Abflug kostenlos, danach gegen eine Gebühr von 500,- EUR möglich; vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Luftfahrzeuges sowie der Erteilung der Landegenehmigungen und Slots. Wird ein umgebuchter Flug storniert, fallen in jedem Fall Stornierungsgebühren in Höhe von mindestens 40% des angebotenen Flugpreises an.

10. Beförderungsverweigerung

K5 kann die Beförderung von Passagieren nach ihrem Ermessen unter Wahrung ihrer vollen Ansprüche aus wichtigen Gründen verweigern, insbesondere, wenn der geistige oder körperliche Zustand oder das Verhalten der Passagiere eine Gefährdung der Sicherheit darstellen oder Rechtsvorschriften verletzen.

11. Umschreibung von Rechnungen

Es besteht kein Anspruch auf Umschreibung einer Rechnung. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, den tatsächlichen Vertragspartner zu nennen, an den die Rechnung ausgestellt werden soll. Mit der Umschreibung wird nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden und haftet neben dem Dritten als Gesamtschuldner.

12. Sonderleistungen

In Auftrag gegebene und durch K5 vermittelte bzw. zur Verfügung gestellte Sonderleistungen wie z.B. VIP-Handling, spezielles Catering, Telefonanrufe via Satellitentelefon, Benützung des Internets/Wi-Fi an Bord, Kosten für Enteisung der Maschine auf allen Passagierflügen sowie den damit verbundenen Positionierungsflügen, etc. werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

13. Haftung

K5 haftet nicht für die Streichung oder Verspätung von Flügen, soweit K5 derartige Vorfälle nicht direkt und im Rahmen grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Behinderungen durch staatliche Stellen oder sonstige Dritte, Streik, Aussperrung und Krieg oder kriegsähnliche Vorfälle. K5 haftet ebenfalls nicht für Handlungen anderer Fluggesellschaften, Abfertigungsunternehmen oder deren Erfüllungsgehilfen sowie an Bord zurückgelassene Gegenstände des Passagiers. Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. K5 haftet nicht, wenn alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden getroffen wurden, oder die Ergreifung solcher Maßnahmen nicht möglich gewesen ist.
Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftung der K5 gelten sinngemäß auch für alle ausführenden Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Personen, deren Flugzeug die K5 benutzt, einschließlich deren ausführende Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Personen.
Für Beschädigungen am Flugzeug oder im Flugzeuginnenraum haftet der Kunde unbegrenzt, auch ohne Nachweis eines Verschuldens des verursachenden Fluggastes. Gleiches gilt für durch den Kunden eingesetztes zusätzliches Flugpersonal. Die Haftung des Kunden gilt unabhängig von einer Haftungsvereinbarung zwischen Kunde und Fluggast bzw. eingesetztem Flugpersonal.

Sollte K5 ein Land oder eine Gegend aufgrund von geänderten politischen Situationen umfliegen müssen, behält sich K5 das Recht vor, Zusatzkosten für längere Flugzeiten oder zusätzliche Landungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

14. Anwendbare Vorschriften, Gerichtsstand

Die Durchführung der Charterdienstleistung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Luftverkehrsgesetz und den Bestimmungen des Montrealer Abkommens, des Warschauer Abkommens und der Ratsverordnung der EU 2027/97 sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der K5.
Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Landshut, Bundesrepublik Deutschland, als vereinbart.

15. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diese möglichst nahe kommende wirksame Regelungen zu ersetzen.